Willkommen beim Netzwerk behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB)!
Die Bundesregierung fördert1 eine behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung (AVB).
Sie soll sicherstellen, dass Asylschutzsuchende und Antragstellende
- über Sinn und Zweck sowie Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind,
- im Verlauf des Asylverfahrens beraten und unterstützt werden,
- das Verfahren und die einzelnen Verfahrensschritte verstehen,
- ihre Rechte und Pflichten effektiv wahrnehmen und
- Handlungsoptionen besser einschätzen können.
Es gibt auch spezialisierte Angebote der besonderen Rechtsberatung für queere und weitere vulnerable Schutzsuchende.
In Hamburg haben verschiedene Träger diese Aufgabe übernommen und sich zu einem Netzwerk zusammengeschlossen, um ihr Angebot flächendeckend anbieten zu können.
Die AVB steht allen Schutzsuchenden und Antragstellenden offen, deren Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Außenstelle Hamburg) geführt wird.
Die Asylverfahrensberatung
- findet im Rahmen geschützter Einzelgespräche statt,
- berücksichtigt die individuelle Situation der Schutzsuchenden,
- ist kostenlos, vertraulich und freiwillig.
Falls notwendig, können Sprachmittler*innen hinzugezogen werden.
Die AVB kann ab der Äußerung des Schutzgesuches bis zur unanfechtbaren Entscheidung im Asylverfahren in Anspruch genommen werden. Sie ist darüber hinaus auch bei Zweit- und Folgeanträge sowie Widerrufs- und Rücknahmeverfahren möglich. Im Rahmen der Asylverfahrensberatung kann eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erfolgen. Diese Rechtsberatung erfolgt ausschließlich zum Themenbereich der AVB. Eine Vertretung vor dem Verwaltungsgericht ist im Rahmen der AVB jedoch nicht möglich.
Gehören Sie zur Zielgruppe und möchten Sie eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung in Anspruch nehmen?
Dann nehmen Sie zu einer der hier genannten Beratungsstellen Kontakt auf:
1fördert gemäß § 12 a Asylgesetz (AsylG)